Zollupdate China - für Ware mit geringem Wert, Muster und Werbematerialien
Bitte beachten Sie die geänderten Non-Document Zollrichtlinien für Import und Export, die ab heute 1. Juli 2010 in Kraft treten:
Die allgemeine Zollverwaltungsbehörde der Volksrepublik China (GAC) veröffentlichte heute ihre Ankündigung Nr. 33, mit einem klaren Fokus, die Kontrolle über Ware mit geringem Wert, Muster und Werbematerialien zu verstärken. Diese gilt für Import und Export. Unter der Bezeichnung "Ware mit geringem Wert" versteht man:
- für Exporte nach China: Ware unter einem Wert von ca. € 50,- (ca. CNY 400)
- für Importe von China: Ware unter einem Wert von ca. € 600,- (ca. CNY 5.000)
Durch diese Änderung müssen nun weitere Pflichtinformationen auf Handelsrechnungen und Frachtbriefen (bei Import und Export) angeführt werden, wie z. B.
- genaue Warenbeschreibung
- detailierte technische Aufgliederung
- Modellnummer (wenn verfügbar)
- vollständiger harmonisierter Zolltarif-Code (HS-Code)
- klare Angabe "Grund für Versand"
- korrekter Wert der beschriebenen Ware
Bitte beachten Sie, dass Ware die mit "kein Handelswert/no commercial value" beschrieben wird, automatisch zur physischen Inspektion beim chinesischen Zoll einbehalten wird.
Die Zollformalitäten mit China können nur mit den oben angegebenen Informationen bearbeitet werden. Bitte kommunizieren Sie diese Änderungen des Zollgesetzes bitte auch mit Ihren Kunden und Lieferanten. Diese GAC Ankündigung Nr. 33 gilt auch für DHL, UPS und FedEx.
Weitere Informationen über die GAC Ankündigung Nr. 33 erhalten Sie auf http.//www.tnt.com/express/en_cn/site/home/support/letter_to_tnt_customersaboutgacannouncementno332010.html